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Auf diesen Internetseiten können Sie eine Sammlung von Bebauungsplänen,
Baulinienplänen (einfache Bebauungspläne), Satzungen und
Grünordnungsplänen der Stadt Amberg einsehen. Da es sich nur um eine Zusammenfassung durch uns handelt, besteht weder ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf inhaltliche Verbindlichkeit. Sammlung nicht vollständig Die Sammlung der Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt. Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan bei der Stadt Amberg sein. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder. Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Amberg im Referat für Stadtentwicklung und Bauen Steinhofgasse 2 D-92224 Amberg eingesehen werden. Weitere Rechtsvorschriften können gelten Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und das Lesen von Bebauungsplänen mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten, neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen/ Verordnungen gelten, wie insbesondere die Ortsabrundungssatzungen, die Einbeziehungssatzungen, die Baumschutzverordnung und viele mehr, einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten, einzelne Regelungen und Bereiche nachträglich geändert wurden, einzelne Regelungen und Bereiche durch einen anderen Bebauungsplan geändert wurden. In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO), das Baugesetzbuch (BauGB), etc. in der jeweils gültigen Fassung, sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen. Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig durch die Stadt Amberg, das Referat für Stadtentwicklung und Bauen, beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise auch Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur der Originalplan der Stadt Amberg die gültige Rechtslage wiedergibt. Wir weisen darauf hin, dass die digitalisierte Darstellung möglicherweise folgende Fehlerquellen beinhaltet: Fehlerquelle verblasste Farben Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden. Fehlerquelle komprimierte pdf-Datei Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare .pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet. Fehlerquelle Computer-/ Druckereinstellungen Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben Redaktion und Webmaster/ Webdesign und Support Andreas Ströhl Stadt Amberg Referat für Stadtentwicklung und Bauen Steinhofgasse 2 D-92224 Amberg E-Mail: andreas.stroehl@amberg.de |
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